Nachfolgende Richtlinien gelten für die Unterstützung eines Projektes durch den Forschungsfonds Aargau :
- Bei jedem Projekt müssen wenigstens ein Schweizer Hochschulpartner (ETH/Uni, PSI, FH) und ein Wirtschaftspartner mit Domizil im Kanton Aargau oder mit verbindlicher Verpflichtung zur Verlegung des Sitzes in den Aargau beteiligt sein.
- Die Grössenordnung der Kantonsmittel bewegt sich im Bereich CHF 50'000 100'000 pro Projekt. Förderbeiträge aus dem Forschungsfonds gehen ausschliesslich an den Hochschulpartner.
- Vom Wirtschaftspartner wird ein Eigenleistung von 50% der Projektkosten vorausgesetzt, welche neben Sach- und Personalleistungen teilwiese in Geld erfolgen kann.
- Die Projektleitung kann sowohl von einem der Hochschul- oder von einem der Wirtschaftspartner wahrgenommen werden. Der Partner, bei dem die Projektleitung angesiedelt ist, übernimmt die Rolle des Antragstellers.
- Bevorzugt gefördert werden Projekte mit hohem Innovationsgehalt, einem hohen wirtschaftliche Nutzen für den Wirtschaftspartner im Erfolgsfall und einem erkennbaren Wissenstransfer von der Hochschule zum Wirtschaftspartner.
- Angewandte Projekte, die sich mit der Weiterentwicklung und Einführung von Nanotechnologien befassen, werden nicht durch den Forschungsfonds Aargau sondern durch die ebenfalls vom Kanton Aargau unterstützten angewandten Forschungsprojekte Nano Argovia des Swiss Nanoscience Institute Basel unterstützt.
Ansonsten orientiert sich das Modell des Forschungsfonds Aargau stark am Modell der Forschungsförderungsagentur KTI des Bundes. Für detaillierte Richtlinien konsultieren Sie bitte das aktuelle Reglement des Forschungsfonds Aargau.